Werkzeugleihvertrag

 

Vertragsnummer: 91

                                 

zwischen

Klimageräte AG, , -

- nachfolgend "VERTRAGSPARTNER" genannt -

und

MARBEHO Solutions GmbH, Greschbachstrasse 19, DE-76229 Karlsruhe

- nachfolgend "MARBEHO" genannt -

Vertragspartner und MARBEHO gemeinsam werden nachfolgend "Parteien" genannt.

 
  1. Inhaltsverzeichnis

 

1.

Deckblatt

1

2.

Inhaltsverzeichnis

2

3.

Ziel des Werkzeugleihvertrages

3

4.

Geltungsbereich

3

5.

Vertragsgegenstand

3

6.

Rechnungstellung und Preis

4

7.

Eigentumsverhältnisse

4

8.

Aufbewahrung und Kennzeichnung der Werkzeuge oder Formen oder Vorrichtungen

5

9.

Exklusivität der Werkzeuge oder Formen oder Vorrichtungen

5

10.

Vertragsdauer

5

11.

Wartung

6

12.

Mitteilungspflicht

6

13.

Schlussbestimmung

6

14.

Gerichtsstand

6

15.

Salvatorische Klausel

7

16.

Änderungen

7

17.

Zusatzvereinbarung

7

18.

Unterzeichnung

8

 

 

 

  1. Ziele des Werkzeugleihvertrages

 

3.1

Der vorliegende Vertrag soll durch Beschreibung der Vertragsinhalte regeln, welche Rechte und Pflichten die Vertragspartner haben.

 

 

3.2

MARBHEO strebt eine eindeutige Zuweisung des Eigentums am Werkzeug an.

 

 

3.3

Als Bestandteil des Vertrages legt MARBHEO die Einhaltung der Exklusivität sowie die Kennzeichnung und Aufbewahrung, als auch die Wartung, Vertragsdauer und Mitteilungspflicht des Werkzeuges oder der Form oder der Vorrichtung fest.

 

 

3.4

Die Schlussbestimmung, der Gerichtsstand und die salvatorische Klausel sind ebenso einzuhaltende Vertragsbestandteile.

 

 

 

  1. Geltungsbereich

 

4.1

Dieser Vertrag gilt für die Herstellung, die Rechnungstellung, das Eigentum, die Kennzeichnung und Aufbewahrung, die Exklusivität und die Wartung des in 5.1 genannten Vertragsgegenstandes.

 

 

4.2

Andere gegenwärtige gültige schriftliche Vereinbarungen werden dadurch nicht hinfällig und bleiben weiterhin in Kraft. Sollten sich Widersprüche zwischen den verschiedenen Vertragsdokumenten ergeben, so hat dieser Vertrag in allen Fragen bezüglich der Werkzeugverleihung Vorrang.

 

 

 

  1. Vertragsgegenstand

 

5.1

Lieferant verpflichtet sich hiermit zur Produktion des folgenden Artikels mit dem/der durch MARBHEO beigestellten Werkzeug(en) oder Form(en) oder Vorrichtung(en), welche in der Anlage „Werkzeugliste“ aufgeführt sind.

 

 

 

 

  1. Rechnungstellung und Preis

 

6.1

Die Kosten für die/das unter 5.1 genannten Werkzeug(e) oder Form(en) oder

Vorrichtung(en) übernimmt MTS.

 

 

 

6.2

Zahlungsvereinbarung bei anteiligen Werkzeugkosten und Vollkosten:

40 % bei Werkzeugbestellung          

30 % bei Erstmustervorstellung        

30 % bei Erstmusterfreigabe             

 

 

 

  1. Eigentumsverhältnisse

 

7.1

Soweit von MARBEHO Vollkosten übernommen wurden, geht mit der Schlusszahlung das alleinige Eigentum an den Werkzeug(en) oder Form(en) oder Vorrichtung(en) an MARBHEO über.

 

 

7.2

Soweit von MARBHEO nur anteilige Kosten übernommen wurden, geht mit der vollständigen Zahlung von MARBEHO des von Lieferant übernommenen Anteils, das alleinige Eigentum an den Werkzeug(en) oder Form(en) oder Vorrichtung(en) an MARBEHO über.

 

 

7.3

Vollbezahlte/beigestellte Werkzeug(e) oder Form(en) oder Vorrichtung(en) kann

MARBEHO jederzeit von Lieferant herausverlangen.

 

 

 

  1. Aufbewahrung und Kennzeichnung der Werkzeug(e)/ Form/ Vorrichtung

 

8.1

Lieferant ist verpflichtet, die Werkzeug(e) oder Form(en) oder Vorrichtung(en) sachgerecht zu wahren und auf ihre Kosten gegen Feuer, Diebstahl, Beschädigung und Verlust zu sichern.

 

 

8.2

Lieferant kennzeichnet die Werkzeug(e) oder Form(en) oder Vorrichtung(en)

durch Anbringung der Bezeichnung "MARBEHO" und der Teile-bzw.Zeichnungsnummer.

 

 

8.3

Bei Einlagerung nach der Produktion verpflichtet sich Lieferant dazu, dass

jeweilige „letzte produzierte Teil“ der zuletzt gefertigten Losgröße am

Werkzeug zu befestigen.

 

 

 

  1. Exklusivität der Werkzeug(e)/ Form/ Vorrichtung

 

9.1

Lieferant versichert, die Werkzeug(e) oder Form(en) oder Vorrichtung(en)  ausschließlich nur für an MARBEHO zu liefernde Teile zu verwenden.

 

 

9.2

Sollten Dritte den Vertragsgegenstand beanspruchen, so wird MARBEHO von

Lieferant sofort benachrichtigt.

 

 

 

9.3

Falls der Vertragsgegenstand zur Verwendung an Dritte übergeben wird,

muss Lieferant die Exklusivität des Werkzeug(es) oder Form(en) oder

Vorrichtung(en) sicherstellen.

Gleichzeitig darf die Übergabe nur mir vorherige schriftliche Zustimmungen von

MARBEHO erfolgen (→ Angabe in „Formular Zusatzvereinbarung“).

 

 

 

 

  1. Vertragsdauer

 

10.1

Eine Kündigung dieses Vertrages ist nur auf den vereinbarten Liefertermin für die letzte Teillieferung zulässig.

 

 

10.2

Für den Fall, dass Zahlungsunfähigkeit, Verpflichtungsverletzung aus

Rahmenbestellungen oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

über das Vermögen des Lieferanten gestellt wird, ist MARBEHO zur fristlosen

Kündigung berechtigt. Das Recht zur fristlosen Kündigung gilt umgekehrt auch für den Fall, dass Zahlungsunfähigkeit, Verpflichtungsverletzung aus

Rahmenbestellungen oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

über das Vermögen von Rauch gestellt wird.

 

 

 

  1. Wartung

 

11.1

Die Wartungs- und Instandhaltungskosten der von Rauch beigestellten Werkzeuge werden von MARBEHO übernommen. Die anfallenden Kosten für Wartung- und Instandhaltung der von Lieferant selbst hergestellten Werkzeuge werden von Lieferant getragen.

 

 

11.2

Lieferant wird die Wartung und Reparatur so rechtzeitig durchführen, dass

Mängel an den herzustellenden Teilen oder Verzögerungen in der Fertigung

vermieden werden.

 

 

11.3

Bei Einlagerung nach der Produktion muss eine generelle Überprüfung

bezüglich Mängel und Verschmutzung des Werkzeug(es) oder Form(en) oder

Vorrichtung(en) durchgeführt werden.

 

 

11.4

Lieferant verpflichtet sich über den Zeitraum der Benutzung eine

Lebenslaufkarte des Werkzeug(es) oder Form(en) oder Vorrichtung(en) zu

erstellen und zu pflegen.

 

 

 

  1. Mitteilungspflicht

 

12.1

Werden dem Lieferant Umstände bekannt, die einer Erfüllung des Vertrages bzw. des Herausgabeanspruchs - gleich aus welchem Grund- entgegenstehen könnten oder muss sich Lieferant bei kaufmännischer Betrachtungsweise solche Vermutungen aufdrängen, so hat sie MARBEHO unverzüglich zu benachrichtigen und ggf. erteilte Weisungen zur Wahrung der Rechte des Bestellers zu befolgen.

 

 

 

  1. Schlussbestimmung

 

13.1

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

 

 

  1. Gerichtsstand

 

14.1

Als Gerichtsstand gilt der Sitz von MARBEHO.

 

 

 

  1. Salvatorische Klausel

 

15.1

Dieser Vertrag bleibt auch dann gültig, wenn einzelne Bestimmungen sich als

ungültig erweisen sollten. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die

unwirksame Bestimmung einverständlich durch eine Bestimmung zu ersetzen,

die der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Gelingt dies nicht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

 

 

  1. Änderungsstand

 

Datum

Änderung

Revision

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Zusatzvereinbarungen

 

17.1

Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind ggf. im anhängenden Formular „Zusatzvereinbarung zum Werkzeugleihvertrag“ aufzuführen.

 

 

17.2

Zu diesem Werkzeugleihvertrag wurden zusätzliche Vereinbarungen in anhängender „Zusatzvereinbarung des Werkzeugleihvertrages“ getroffen.

 

ja

X

 

Nein

 

 

 

 

  1. Unterzeichnung

 

MARBEHO

 

Lieferant

 

 

 

MARBEHO Solutions GmbH

 

WWS Metallformen GmbH

Greschbachstraße 19

 

Im Gereut 10

76229 Karlsruhe

 

76770 Hatzenbühl

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Name)

 

(Name)

 

 

 

 

 

 

Karlsruhe,

 

 

(Datum)

 

(Datum)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Unterschrift / Firmenstempel)

 

(Unterschrift / Firmenstempel)

 

 

 

Zusatzvereinbarung des Werkzeugleihvertrages

 

Anlage Werkzeugliste

 

Datum

Werkzg-Nr.

MTS-Artikel

Ausbr.Me.

Kosten

Eigentum

Bemerkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Name)

 

(Name)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Datum)

 

(Datum)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Unterschrift / Firmenstempel)

 

(Unterschrift / Firmenstempel)